
Wir beraten umfassend in allen arbeitsrechtlichen Belangen. In erster Linie sind wir für mittelständische Unternehmen, aber auch für kleine Einheiten und große Konzerne auf Arbeitgeberseite tätig. Zu unseren Mandanten zählen ferner Organmitglieder und Führungskräfte.
Wir erarbeiten Lösungen für alle im Tagesgeschäft anfallenden arbeitsrechtlichen Fragestellungen, unterstützen aber auch bei der Planung und Umsetzung von Transaktionen, Restrukturierungen, Betriebsstilllegungen und -änderungen, Betriebsübergängen und Personalabbau.
Unsere Rechtsanwälte beraten und vertreten sowohl außergerichtlich als auch vor den Arbeits-, Zivil- und Sozialgerichten, Einigungsstellen und Behörden zu allen arbeitsrechtlichen Themen einschließlich der Schnittstellen zum Sozial- und Gesellschaftsrecht.
- Restrukturierungen und Transaktionen
- Betriebsübergänge, Betriebsstilllegungen und –änderungen, Personalabbau
- Individualarbeitsrecht (insb. Arbeitsverträge, Kündigung(sschutz), Arbeitszeit, Urlaub, Entgeltfortzahlung)
- Vergütungssysteme und Mitarbeiterbeteiligung
- Betriebliche Altersvorsorge/Betriebsrentenrecht
- Dienstvertragsrecht für Organmitglieder (Geschäftsführer, Vorstände)
- Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht (insb. Auseinandersetzungen mit dem Betriebsrat oder Personalrat)
- Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht (insb. Auseinandersetzungen mit Gewerkschaften)
- Arbeitnehmerdatenschutz
- Sozialversicherungsrecht und Sozialrecht mit arbeitsrechtlichem Bezug (insb. Mutterschutz, Elternzeit, Arbeitslosenversicherung, Schwerbehinderung)
- Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
- Abgrenzung von Arbeitnehmern und Freien Mitarbeitern
- Vertretung vor Gerichten und Behörden