• Kanzlei
  • Werte
  • Expertise
  • Team
  • Karriere
  • Kontakt
  • English
Langwieser RechtsanwälteLangwieser Rechtsanwälte
Langwieser RechtsanwälteLangwieser Rechtsanwälte
  • Kanzlei
  • Werte
  • Expertise
  • Team
  • Karriere
  • Kontakt
  • English

Nikolas Graichen

Rechtsanwalt

Kurfürstendamm 59, 10707 Berlin
Telefon: +49 30 762 39 26 21
Telefax: +49 30 762 39 26 20

E-Mail: n.graichen@langwieser.de

  • vCard Nikolas Graichen

Herr Graichen berät und begleitet Vergabeverfahren in jedem Stadium. Er berät Auftragnehmer und Auftraggeber zu allen Fragen des Vergaberechts. Hierbei begleitet er öffentliche Auftraggeber bei der Planung und Durchführung von Vergabeverfahren und konferiert zu vergaberechtlichen Fragestellungen des öffentlichen Auftragswesens, etwa im Bereich von Liefer-, Dienst- und Bauverträgen. Auch die umfassende Vertretung öffentlicher Auftraggeber in vergaberechtlichen Rechtsschutzverfahren vor den Vergabekammern und Vergabesenaten gehört zu seinem Tätigkeitsprofil.

Darüber hinaus berät Herr Graichen Unternehmen zur rechtssicheren und erfolgreichen Teilnahme an Vergabeverfahren und vertritt diese bei der gerichtlichen und außergerichtlichen Durchsetzung ihrer Ansprüche.

Vita
  • Rechtsanwalt bei Langwieser Rechtsanwälte (seit 2021)
  • Promotionsstipendiat Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit (2018-2020)
  • Promotionsstudium und wissenschaftliche Mitarbeit am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Prof. Dr. Stefan Haack Europa-Universität Viadrina (2016-2021)
  • Referendariat am OLG Brandenburg mit Stationen bei einer führenden internationalen Wirtschaftskanzlei sowie einem internationalen Luftfahrtunternehmen (2013-2015)
  • Europa-Universität Viadrina (2008-2013)
Kompetenz
  • Vergaberecht
  • Verwaltungsrecht
  • Zivilrecht
Sprachen
  • Deutsch
  • Englisch
Veröffentlichungen
  • Läuft die Wartefrist des § 134 Abs. 2 GWB auch an einem Wochenend- oder Feiertag ab? (VK Bund, Beschl. v. 28.6.2021 – VK 2-77/21) – gemeinsam mit Anes Kafedžić
  • Anmerkung VK Hessen, Beschluss vom 05.07.2021 – 69d-VK-61/2020, VPR 2021, 3258
  • Die Automatisierung der Justiz – Untersuchungen zur Verfassungsmäßigkeit der Anwendung von Legal Tech in der Rechtsprechung, zugleich Dissertation an der Europa-Universität Viadrina, im Erscheinen
Mitgliedschaften
  • Bundesrechtsanwaltskammer
  • Rechtsanwaltskammer Berlin
  • Deutsches Vergabenetzwerk

© 2022 langwieser.de

  • Impressum
  • Datenschutzinformation