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Dr. Nikolas Graichen
Rechtsanwalt
Nikolas Graichen berät sowohl öffentliche Auftraggeber als auch Unternehmen zu allen Fragen des Vergaberechts. Er betreut und begleitet öffentliche Auftraggeber bei der Planung und Durchführung von Vergabeverfahren und berät zu allen damit verbundenen vergaberechtlichen Fragestellungen. Auf der anderen Seite berät Nikolas Graichen Unternehmen zur rechtssicheren und chancenwahrenden Teilnahme an Vergabeverfahren. Zu seinen Tätigkeiten gehört auch die Vertretung seiner Mandanten in Rechtsschutzverfahren vor den vergaberechtlichen Nachprüfungsinstanzen und vor Behörden und Gerichten.
Vita
- Langwieser Rechtsanwälte, Rechtsanwalt, Vergaberecht (seit 2021)
- Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Prof. Dr. Stefan Haack Europa-Universität Viadrina (2016-2021)
- Promotion, Stipendiat der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit (2018-2020)
- Rechtsreferendar am Oberlandesgericht Brandenburg mit Stationen bei einer führenden internationalen Wirtschaftskanzlei sowie einem internationalen Luftfahrtunternehmen (2013-2015)
- Europa-Universität Viadrina (2008-2013)
Kompetenz
- Vergaberecht
- Verwaltungsrecht
- Zivilrecht
Sprachen
- Deutsch
- Englisch
Veröffentlichungen
- Läuft die Wartefrist des § 134 Abs. 2 GWB auch an einem Wochenend- oder Feiertag ab? (VK Bund, Beschl. v. 28.6.2021 – VK 2-77/21), Vergabeblog.de vom 16.08.2021, Nr. 47673
- VK Hessen - Inhalt und Umfang von Teststellungen ist Sache des Auftraggebers, VPR 2021, S. 3258
- juris PraxisKommentar Vergaberecht, Kommentierung der §§ 22 – 27 VgV, §§ 20 – 25 SektVO, §§ 17 – 19 UVgO sowie § 4b EU VOB/A (Kommentierung in Zusammenarbeit mit Anes Kafedžić – Veröffentlichung: 2.Halbjahr 2022)
- Die Automatisierung der Justiz - Untersuchungen zur Verfassungsmäßigkeit der Anwendung von Legal Tech in der Rechtsprechung, Diss. 2022, Nomos Verlag
Mitgliedschaften
- Rechtsanwaltskammer Berlin
- Deutsches Vergabenetzwerk (DVNW)