Wir beraten umfassend in allen arbeitsrechtlichen Belangen. In erster Linie sind wir für mittelständische Unternehmen, aber auch für kleine Einheiten und große Konzerne auf Arbeitgeberseite tätig. Zu unseren Mandanten zählen allerdings auch Organmitglieder und Führungskräfte.
Ein spezieller Fokus unserer arbeitsrechtlichen Expertise liegt auf der Beratung und Vertretung von Stiftungen, Anstalten und Körperschaften öffentlichen Rechts und kommunalen Arbeitgebern.
Wir erarbeiten wirtschaftliche und passgenaue Lösungen für alle im Tagesgeschäft anfallenden arbeitsrechtlichen Fragestellungen, unterstützen aber auch bei der Planung und Umsetzung von Transaktionen, Restrukturierungen, Betriebsstilllegungen und -änderungen, Betriebsübergängen und Personalabbau.
Wir erstellen sämtliche arbeits- und dienstvertraglichen Dokumente, agieren bisweilen als externe Personalabteilung für unsere Mandanten und verhandeln für sie regelmäßig mit Betriebs- und Personalräten sinnvolle betriebliche Regelungen in Form von Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleichen und Sozialplänen.
Die Rechtsanwälte/innen unseres arbeitsrechtlichen Fachbereichs beraten und vertreten unsere Mandanten sowohl außergerichtlich als auch vor sämtlichen deutschen Arbeits-, Zivil- und Sozialgerichten, Einigungsstellen und Behörden zu allen arbeitsrechtlichen Themen einschließlich der Schnittstellen zum Sozial- und Gesellschaftsrecht.
Schwerpunkte unserer arbeitsrechtlichen Tätigkeit:
- Restrukturierungen und Transaktionen
- Betriebsübergänge, Betriebsstilllegungen und –änderungen, Personalabbau
- Individualarbeitsrecht (insb. Arbeitsverträge, Kündigungsschutz, Arbeitszeit, Urlaub, Entgeltfortzahlung, Teilzeit und Befristung)
- Vergütungssysteme und Mitarbeiterbeteiligung
- Betriebliche Altersvorsorge/Betriebsrentenrecht
- Dienstvertragsrecht für Organmitglieder (Geschäftsführer, Vorstände)
- Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht
- Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht
- Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst
- Arbeitnehmerdatenschutz
- Sozialversicherungsrecht und Sozialrecht mit arbeitsrechtlichem Bezug (insb. Mutterschutz, Elternzeit, Arbeitslosenversicherung, Schwerbehinderung)
- Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
- Arbeitnehmerüberlassung und -entsendung
- Abgrenzung von Arbeitnehmern und Freien Mitarbeitern
- Vertretung vor Gerichten, Einigungsstellen und Behörden