Interessensbekundung
Bitte senden Sie Ihre Interessensbekundung (siehe Ziffer 2.1 der Vorinformation) per E-Mail an:
Die Interessensbekundung ist unter Bezeichnung des Auftrags oder der Vergabenummer, per E-Mail in Textform (§ 126b BGB) und in deutscher Sprache einzureichen. Die Interessensbekundung muss ein bestimmtes interessiertes Unternehmen (Interessent) erkennen lassen und eine aktive E-Mail-Adresse enthalten oder benennen, über die der Interessent im weiteren Verfahren erreichbar ist. In der Interessensbekundung soll eine verantwortliche Ansprechperson mit weiteren Kontaktdaten (Telefon) benannt werden.
Die Interessensbekundung muss noch keine Unterlagen oder Nachweise enthalten.